Glossar

Glossar wichtiger Begriffe

Kurze Erläuterungen zentraler Fachbegriffe rund um Psychotherapie, Diagnostik und unsere Praxis.

  • Ein Verfahren, bei dem körperliche Vorgänge und Reaktionen wie Puls, Atemfrequenz, Hauttemperatur und Hautleitfähigkeit über passive Messungen mit einem Computer grafisch sichtbar gemacht werden. Biofeedback erleichtert dadurch die Beeinflussung und das gezielte Training gewünschter Körperreaktionen. Bei einer breiten Palette von Störungen, z.B. bei Ängsten oder chronischen Empfindungsstörungen (Schmerzen, Tinnitus), wurde die Wirksamkeit empirisch nachgewiesen.

  • Alle Verfahren, die zur Feststellung von Auffälligkeiten wie z.B. psychischen Eigenschaften oder Störungen dienen. Im Bereich der Psychotherapie zählen dazu auch standardisierte Fragebögen und psychometrische Verfahren wie IQ-, Aufmerksamkeits- oder Konzentrationstests.

  • Von einer Hochbegabung spricht man, wenn eine Testperson in einem wissenschaftlich überprüften IQ-Test bessere Ergebnisse erzielt, als das bei 97,7 % der vergleichbaren Altersgruppe zu erwarten wäre.

  • Die moderne Hypnose und Hypnotherapie ist ein Verfahren, bei dem versucht wird, durch eine gezielte Aufmerksamkeitssteuerung die Bewältigung von körperlichen und psychischen Problemen zu erleichtern. Die Hypnotherapie ist als psychotherapeutisches Verfahren wissenschaftlich anerkannt.

  • In Bezug auf die psychotherapeutische Behandlungszulassung gilt eine Person als jugendlich, solange sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und kann daher bis zu diesem Zeitpunkt eine Psychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten beginnen. Diese rechtliche Definition ist weiter gefasst als unsere Altersgruppen-Einteilung auf den Seiten „Kinder", „Jugendliche" und „Junge Erwachsene".

  • Eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Als Psychotherapeut/-in darf sich daher nur bezeichnen, wer als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in, Psychologische/r Psychotherapeut/-in oder ärztliche/r Psychotherapeut/-in staatlich zugelassen (approbiert) ist.

  • Bezeichnet alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne den Einsatz medikamentöser Mittel auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände und Verhaltensstörungen zielen.

  • Von den Psychotherapieverfahren sind die Psychoanalyse/analytisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und (seit 2020) die Systemische Therapie sozialrechtlich anerkannt; die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die Gesprächspsychotherapie ist als Verfahren sozialrechtlich noch nicht anerkannt, weshalb die Kosten hierfür i.d.R. nicht übernommen werden.

  • Verfahren gelten als standardisiert oder psychometrisch, wenn sie auf ihre Zuverlässigkeit wissenschaftlich anhand statistisch relevanter Stichproben und Kontrollgruppen überprüft worden sind.

  • Die Anwendung verhaltenstherapeutischer Verfahren bei chronischen somatischen und psychosomatischen Störungen, wie z.B. Tinnitus und chronischen Schmerzen.

  • Beruht auf lerntheoretischen und kognitionspsychologischen Grundannahmen. Sie gilt als das wissenschaftlich am besten auf seine Wirksamkeit überprüfte Psychotherapieverfahren.

Weitere Informationen: Ratgeber Psychotherapie, Verbraucherzentrale NRW, 2010, ISBN 978-3-940580-42-9.